Modell
Auffahrschienen in unterschiedlichen Größen - Sackkarren - Hubwagen - Motorradwippe - Spanngurte - Adapter etc .auch in der Vermietung. Bitte anfragen - Danke.
Modell
Allzweckanhänger mit Hochplane , ungebremst zul.Ges.-Gew. 750 kg, Nutzlast 550 kg Lademaß : 210 x130 x115 cm, 100km-h Fahrbar mit FS - Klasse B
Allzweckanhänger mit Hochplane , gebremst zul.-Ges.-Gew. 1350 kg, Nutzlast 1030 kg Lademaß: 252 x130 x155 cm, 100km-h-Zulassung
Hochladeranhänger mit Hochplane , gebremst zul.-Ges.-Gew. 2700 kg, Nutzlast 2000 kg Lademaß: 306 x165 x185 cm, 100km-h
Hochladeranhänger mit Hochplane, gebremst zul.-Ges.-Gew. 2700 kg, Nutzlast 2000 kg Lademaß: 414 x180 x205 cm Verzurrsystem, 100km/h - Zulassung
Heckkipper man. hydraulisch mit Gitteraufsatz 3-seitig , gebremst zul.-Ges.-Gew. 3000 kg, Nutzlast 2000 kg Lademaß: 300 x150 x 70 cm
Baumaschinentransporter mit Auffahrschienen, gebremst Lerrgewicht 850 kg - Zuladung max. 1600 kg Lademaß: 300 x150 cm
Autotransportanhänger Tieflader, gebremst hydr. ankippbar, geschlossener Boden, Winde, zul.-Ges.-Gew. 2700 kg, Nutzlast 2050 kg Lademaß: 402 x194 cm
Fahrzeugtransporter Hochlader ankippbar, gebremst hydr. ankippbar, geschlossener Boden, Winde zul.-Ges.-Gew. 3500 kg, Nutzlast 2550 kg Lademaß: 430 x210 cm
Motorrad- und Gerätetransporter bis zu 03 Motorräder, geschlossener Boden, auflaufgebremst, Zulassung 100km/h mit Radstoßdämpfer zul.-Ges.-Gew. 850kg, Nutzlast: 635kg Lademaß: 210 x150 cm , für bis 03 Motorräder
Allzweckanhänger mit Hochplane , gebremst Ausstattung für 01 Motorräder incl.Auffahrsch. zul.-Ges.-Gew. 1350 kg, Nutzlast 1050 kg Lademaß: 252 x130 x155 cm, 100 km-h Zulassung
Alle Preise inkl. 19,0% MwSt und Haftplichtversicherung
Info zu den Mietpreisen und unseren AGB`s:
- ein Kurzzeittarif ist nur während den Geschäftszeiten möglich.
Nach Überscheitung der festgelegten 3-Stunden wird der ausgewiesene Stundenaufschlag fällig bis zur Rückgabe.
- Die Mietzeit für einen Tagespreis beträgt ein Kalendertag und max. 24 Stunden.
Mietrückgabe spätestens 30 Minuten vor Geschäftsschluß.
Bei Überschreitung, ohne vorherige Absprache wird ein ganzer Tagespreis fällig.
- der Wochenendtarif erstreckt sich von Freitag 16.00 Uhr bis Montag, 10.00 Uhr !
- Der Anhänger ist im gereinigten Zustand zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungspauschale von
1 0 0 , - - Euro erhoben .
- Die Mietkaution beträgt 150,-- Euro.
Die Kaution ist grundsätzlich in BAR zu hinterlegen.
M I E T L I S T E von Z u b e h ö r :
Auffahrschienen :
. Typ BM 2700, Grösse 252 x 30 cm, Traglast Paar 2000 kg Tagespreis € 24,--
. Typ AOS 300, Grösse 200 x 20 cm, Traglast Schiene 400 kg Tagespreis € 15,--
Sackkarre Traglast bis 300kg Tagespreis € 12,--
Hubwagen Traglast 2000 kg Tagespreis € 25,--
Motorradwippe (mit Standfüsse) verstellbar Tagespeis € 15,--
Spanngurte:
Spanngurt 2-tlg. mit Ratsche Gr. 800 cm Zurrlast 5000 kg Tagestarif € 4,-- im 4er Set € 14,,--
Spanngurt 2-tlg. mit Ratsche Gr. 600 cm Zurrlast 1000 kg Tagestarif € 3,50 im 4er Set € 12,--
Spanngurt 1-tlg. mit Ratsche Gr. 600 cm Zurrlast 800 kg Tagestarif € 2,50
Spanngurt Reifen für Fzg.-Transporte 04 Stück Tagestarif € 14,--
Spanngurtset für Motorrad ( Lenkrgurt etc.) Tagestarif € 14,--
Adapter 13 - 7 polig und 7 - 13 polig (ohne eine Anh.-Anm.) Tagestarif € 3,--
M I E T B E D I N G U N G E N :
§ 1
Der Mieter/Fahrer muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und hat sich mit einem gültigen Personalausweis zu legitimieren. Eine Überlassung an dritte ist untersagt. Bei Alkohol-/Drogenmißbrauch haftet der Mieter in voller Höhe für sämtliche Schäden und verursachte Kosten, sowie Anhängermietausfall bis Wiederbeschaffung nach Miettabelle.
§ 2
Auslandsfahrten sind grundsätzlich anzuzeigen, wobei eine gesonderte Kaution zu hinterlegen ist. Der Mietpreis erhöht sich je nach Ländergruppe um 10 % .
§ 3
Vorbestellungen sind nur in bestätigter Form gültig. Nach Ablauf von einer Stunde nach dem vereinbarten Termin, ist der Vermieter nicht mehr an den geschlossenen Vertrag gebunden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig, oder bedürfen der Schriftform. Die AGB`s werden anerkannt.
§ 4
Das angemietete Fahrzeug ist innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten zu übernehmen, sowie zu übergeben. Bei der Übernahme erkennt der Mieter an, das das Fahrzeug in einwandfreien Zustand übernommen wurde.
§ 5
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit Genehmigung des Vermieters zulässig. Bei Überschreitung der Mietzeit trägt der Mieter entstehende Regress-u. Ausfallkosten des nächst höheren Fahrzeugtypes.
§ 6
- der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug pfleglich, nach seiner Art und den Fzg.-Vorschriften zu behandeln
– der Mieter hat die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu überprüfen und sich an die gesetzlichen Vorschriften
zu halten.
– der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung selbst verantwortlich.
– der Mieter ist für die Einhaltung der ausgewiesenen Zuladung auch in Bezug auf sein ziehendes Fahrzeug selber
verantwortlich. Der Mieter wurde belehrt.
– der Vermieter übernimmt keinerlei Kosten für Schäden die am Fahrzeug entstehen.
– bei etwaigen Reparaturen ist das Einverständnis des Vermieters einzuholen.
– für Reifenschäden wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet.
– der Mieter hat für ordnungsgemäßen Schutz gegen Diebstahl zu sorgen.
– bei Unfällen hat der Mieter unverzüglich die Polizei und Vermieter zu verständigen, ein Schadensprotokoll mit allen
relevanten Daten aufzunehmen.
- der Anhänger ist grundsätzlich an den M I E T O R T zurückzuführen !!!
§ 7
Das Mietfahrzeug ist durch den Vermieter Haftpflicht- und Teilkasko versichert, mit Selbstbeteiligung.
Bei Schäden, die nicht durch den Versicherer gedeckt sind, haftet der Mieter in voller Höhe.
Der entstehende Mietausfall bis zur Wiederherstellung einschließlich aller entstehenden Kosten , trägt der Mieter. Gegen eine Gebühr von EURO 8,-- kann eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden (nur für Autotransportanhänger möglich).
§ 8
Bei Rückgabe hat der Mieter etwaige Schäden am Fahrzeug und Zubehör anzuzeigen, sowie Ersatz zu leisten. Für durchzuführende Reparaturen und Verlust von Zubehörteilen haftet der Mieter in voller Höhe gemäß Preisliste WAV.
§ 9
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch Verlust der Gebrauchsfähigkeit des Mietgegenstandes entstehen.
§ 10
Im Falle von Vertragsverletzungen hat der Vermieter jederzeit das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter kann mit einer Gegenforderung weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 11
Der Mietpreis ist grundsätzlich bei Abholung zu entrichten und eine zu bestimmende Kaution zu hinterlegen. hinterlegen. Bei Mietreservierungen sind 50% des Mietpreises zu entrichten. Bei einer Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor Mietbeginn verfällt die Anzahlung wegen Mietausfall zu Gunsten des Vermieters.
Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn, oder nicht Abholung des reservierten Anhängers wird der komplette Mietbetrag fällig.
`WAV - April 2019